Pflegeschule Nazareth
Beratungsgespräch zwischen zwei Personen

Informationen


AZAV



Fördermöglichkeiten durch die AZAV-Zertifizierung und das Qualifizierungschancengesetz

Die Pflegeschule Nazareth ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Das bedeutet, dass unsere Bildungsangebote unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziell gefördert werden können. Darüber hinaus bietet das Qualifizierungschancengesetz zusätzliche Fördermöglichkeiten für Beschäftigte, die sich in der beruflichen Pflege weiterqualifizieren möchten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Rahmen der Pflege-Ausbildung?

1. Förderung über die AZAV-Zertifizierung

 1.a Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

  • Übernahme der Lehrgangskosten durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  • Gilt für Arbeitslose sowie für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist.

1b Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (§§ 56 ff. SGB III)

  • Finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen.
  • Förderung von Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten.

1c: Förderung durch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (§ 49 SGB IX, § 51 SGB IX, § 26 SGB VII)

• Umschulungsförderung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive in der Pflege suchen.

 2. Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln oder auf neue Anforderungen in der Pflege vorbereiten möchten.

Beispiel:

  • Eine Pflegehelferin arbeitet in einer Pflegeeinrichtung und möchte sich als Pflegefachkraft weiterqualifizieren.

 Vorteile der Förderung:

• Übernahme der Weiterbildungskosten: Bis zu 100 % der Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

• Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber: Während der Weiterbildung erhalten Arbeitgeber eine Erstattung von bis zu 75 % des Gehalts.

• Besonders attraktiv für Pflegekräfte: Aufgrund des Fachkräftemangels sind Weiterbildungen in der Pflegebranche besonders förderfähig.

 Wie beantrage ich eine Förderung?

1. Individuelle Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um die passende Förderung zu klären.

2. Antragsstellung: Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen kann die entsprechende Unterstützung beantragt werden.

3. Start der Ausbildung:  Nach Genehmigung kann Ihre Qualifizierung an unserer Pflegeschule beginnen.

Wir beraten Sie gerne



<< zurück

Anfahrt

Wegbeschreibung zur Pflegeschule Nazareth
Bei einer Anreise mit der Bahn steigen Sie an der Haltestellen Bethel aus und gehen in Richtung Gadderbaumer Straße. Der Gadderbaumer Straße folgen Sie bis zur Ecke Kantensiek.

Nun gehen Sie weiter entlang des Kantensiek bis zum Sareptaweg. Folgen Sie nun dem Sareptaweg zur Ecke Bethelweg, dort steht auch ein Schild auf dem die Pflegeschule verzeichnet ist. 

Hier biegen Sie nun scharf nach links ab und folgen der Straße "Am Zionswald". Die Pflegeschule befindet sich auf der rechten Seite. Dort führt ein kleiner Weg hoch zum Eingang.
 

Pflegeschule Nazareth
Am Zionswald 3
33617 Bielefeld

telefonische Erreichbarkeit:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2025 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel