AZAV
Fördermöglichkeiten durch die AZAV-Zertifizierung und das Qualifizierungschancengesetz
Die Pflegeschule Nazareth ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Das bedeutet, dass unsere Bildungsangebote unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziell gefördert werden können. Darüber hinaus bietet das Qualifizierungschancengesetz zusätzliche Fördermöglichkeiten für Beschäftigte, die sich in der beruflichen Pflege weiterqualifizieren möchten.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Rahmen der Pflege-Ausbildung?
1. Förderung über die AZAV-Zertifizierung
1.a Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
- Übernahme der Lehrgangskosten durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Gilt für Arbeitslose sowie für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist.
1b Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (§§ 56 ff. SGB III)
- Finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen.
- Förderung von Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten.
1c: Förderung durch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (§ 49 SGB IX, § 51 SGB IX, § 26 SGB VII)
• Umschulungsförderung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive in der Pflege suchen.
2. Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln oder auf neue Anforderungen in der Pflege vorbereiten möchten.
Beispiel:
- Eine Pflegehelferin arbeitet in einer Pflegeeinrichtung und möchte sich als Pflegefachkraft weiterqualifizieren.
Vorteile der Förderung:
• Übernahme der Weiterbildungskosten: Bis zu 100 % der Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
• Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber: Während der Weiterbildung erhalten Arbeitgeber eine Erstattung von bis zu 75 % des Gehalts.
• Besonders attraktiv für Pflegekräfte: Aufgrund des Fachkräftemangels sind Weiterbildungen in der Pflegebranche besonders förderfähig.
Wie beantrage ich eine Förderung?
1. Individuelle Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um die passende Förderung zu klären.
2. Antragsstellung: Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen kann die entsprechende Unterstützung beantragt werden.
3. Start der Ausbildung: Nach Genehmigung kann Ihre Qualifizierung an unserer Pflegeschule beginnen.
Wir beraten Sie gerne